Postdoktorales Praktikum
Das Postdoktorandenpraktikum ist eine Maßnahme zur Personalentwicklung, die der Durchführung fortgeschrittener Forschungsarbeiten dient, die auf den Erwerb des Doktorgrades durch den Bewerber folgen.
Das Postdoktorandenpraktikum dient als optionale Möglichkeit für die berufliche Laufbahn von Lehrenden und Forschenden sowie zur Entwicklung gemeinsamer Forschungsprojekte in Zusammenarbeit mit Einrichtungen in Brasilien und im Ausland.
Wie kann man beitreten?
Bewerber für das Postdoktorandenpraktikum müssen gemeinsam mit einem verantwortlichen Professor (Betreuer) ein Forschungsprojekt vorlegen, in dem dargelegt wird, welchen Beitrag die Umsetzung des vorgeschlagenen Projekts und die bisherige Ausbildung des Bewerbers für die Gruppe leisten werden, in der das Postdoktorandenpraktikum absolviert wird.
Der verantwortliche Professor (Betreuer) muss als festangestellter Dozent des Graduiertenprogramms für Zahnmedizin – akademischer Zweig – der „Hochschule São Leopoldo Mandic“ akkreditiert sein, eine abgeschlossene Doktorandenbetreuung nachweisen sowie über Kompetenz und Forschungsleistung im Bereich des vorgestellten Projekts verfügen.
Das Postdoktorandenpraktikum hat eine Dauer von 6 (sechs) Monaten bis zu 2 (zwei) Jahren; der Postdoktorand kann mit entsprechender Begründung und Zustimmung des betreuenden Professors eine Verlängerung beantragen, bis zu einer maximalen Dauer von 3 (drei) Jahren
Ab Juli 2025 muss ein Studierender, der ein Postdoktorandenpraktikum antritt, eine Studiengebühr in Höhe von 2.000,00 R$ entrichten, nachdem sein Antrag auf Zulassung zum Postdoktorandenpraktikum vom Obersten Rat der Hochschule São Leopoldo Mandic genehmigt wurde.
Um sich für ein Postdoktorandenstipendium an der „Hochschule São Leopoldo Mandic“ zu bewerben, muss der Bewerber:
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Besitz eines Doktorgrades, der im Rahmen von durch die CAPES anerkannten Graduiertenprogrammen oder von Graduiertenprogrammen ausländischer Einrichtungen erworben wurde;
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Der Bewerber muss über Erfahrung und wissenschaftliche Leistungen verfügen, die mit dem vorgestellten Forschungsprojekt vereinbar sind. Es obliegt dem Bewerber selbst, die für die Durchführung der Forschung erforderlichen Mittel zu beschaffen; es besteht keine Möglichkeit, zu diesem Zweck Haushaltsmittel der „Hochschule São Leopoldo Mandic“ in Anspruch zu nehmen.
Bewerber für das Postdoktorandenpraktikum an der Hochschule São Leopoldo Mandic müssen folgende Unterlagen einreichen:
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Schreiben an den Koordinator des Graduiertenprogramms mit der Bitte um Einschreibung;
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Doktoratsurkunde; bei ausländischen Bewerbern ist die Vorlage einer Beglaubigung durch die konsularische Vertretung erforderlich;
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Aktivitätsprogramm, einschließlich eines Forschungsprojekts, das mit einem der Forschungsschwerpunkte des Stricto-Sensu-Graduiertenprogramms verbunden ist;
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Aktualisierter Lattes-Lebenslauf für brasilianische Bewerber und aktualisierter Lebenslauf für ausländische Bewerber;
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Zustimmungsschreiben des verantwortlichen Professors (Betreuers);
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Aktualisierter Lattes-Lebenslauf des verantwortlichen Professors;
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Erklärung über die Verfügbarkeit von Zeit und finanziellen Mitteln für die Durchführung der Forschung im Falle von Bewerbern, die kein Stipendium erhalten.
Die Unterlagen sind per E-Mail an die Direktion für Graduiertenstudien und Forschung unter der Adresse flavia.faria@slmandic.edu.br zu senden.
Die Zulassung zum Postdoktorandenpraktikum erfolgt durch die Bewertung des Antrags durch das Kollegium des Graduiertenprogramms für Zahnmedizin, die vom Obersten Rat (CONSU) genehmigt werden muss.
Das Aktivitätenprogramm des Kandidaten muss vom betreuenden Dozenten begleitet werden, der der Koordinationsstelle des Graduiertenprogramms für Zahnmedizin einen halbjährlichen Bericht vorlegt, der eine kurze Beschreibung der in diesem Zeitraum durchgeführten Aktivitäten enthält, gemäß der Vorlage, die unter „Formulare“ beigefügt ist.
Vom Postdoktoranden wird ein Abschlussbericht verlangt, in dem die Forschungsergebnisse gemäß dem vorgeschlagenen und genehmigten Arbeitsprogramm dargelegt werden.
Zur Genehmigung des abschließenden Forschungsberichts wird die Koordinationsstelle für Stricto-Sensu-Aufbaustudiengänge ein Gutachten des betreuenden Professors einholen und auf dieser Grundlage den vorgelegten Bericht prüfen.
Nach Abschluss des Postdoktorandenpraktikums und nach Genehmigung durch den CONSU ordnet die Generaldirektion die Ausstellung einer Bescheinigung an, in der der Name des betreuenden Professors, das Graduiertenprogramm oder die Fakultät sowie die Forschungsgruppe, in der das Projekt durchgeführt wurde, der Titel der durchgeführten Forschungsarbeit, deren Dauer und die Finanzierungsquelle sowie der Standort, die Stadt und das Land.